Wie funktioniert das Hausarztmodell?
(Quelle: www.hawadoc.ch)

Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes per 1.1.1996 wurde die gesetzliche Grundlage für alternative Versicherungsmodelle - so auch für das Hausarztmodell - geschaffen.

Die Grundidee dieser Versicherungsform ist, dass Sie sich in allen gesundheitlichen Belangen immer zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Der Hausarzt erhält dadurch den ganzheitlichen überblick über Ihren Gesundheitszustand und kann damit die Behandlung optimal koordinieren.

Unser Oberstes Gebot ist die Behandlungsqualität
Die dem Hausarzt übertragene Steuerungsfunktion setzt das gegenseitige Vertrauen des Patienten und Hausarztes voraus. Nur wenn der Hausarzt alle Behandlungsschritte seines Patienten kennt, ist er auch in der Lage, eine optimale Koordination der Weiterbehandlung z.B. beim Spezialisten vorzunehmen.

Doppelspurigkeiten und Fehlzuweisungen werden damit verhindert und es können Kosten eingespart werden, ohne dass an der medizinischen Behandlungsqualität Einschränkungen gemacht werden müssen. Die dadurch erzielten Kosteneinsparungen werden Ihnen in Form von Prämienrabatten oder Rückvergütungen der Krankenkasse gutgeschrieben.

Um sicherzustellen, dass die subjektiv empfundene Behandlungsqualität aus Sicht des Patienten einem hohen Standard entspricht, unterziehen sich die hawa-Hausärzte dem international anerkannten Evaluationsverfahren "Qualidoc". Das Verfahren sieht einen normierten Fragebogen vor, in welchem der Patient seinen Hausarzt beurteilen und Verbesserungsvorschläge einbringen kann.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung der Qualität ist die hawa-eigene Patientengruppe, welche die Bedürfnisse aus Sicht des Patienten einbringt und konstruktive Verbesserungsvorschläge an die ärzteschaft formuliert.

Welches sind Ihre Rechte und Pflichten im Hausarztsystem?
Als Patient können Sie Ihren Hausarzt unter den im hawa eingeschriebenen Hausärzten frei wählen. Ein Arztwechsel ist möglich unter Einhaltung der in den Versicherungsbedingungen festgehaltenen Fristen. Ein geplanter Wechsel muss mit dem bisherigen Arzt und mit Ihrer Krankenkasse im voraus abgesprochen werden.

Mit Ihrem Arzt entscheiden Sie gemeinsam über Ihre Behandlung. Ihr Arzt informiert Sie vollständig und Ihre Wünsche und ängste werden respektiert. Sie dürfen eine vorgeschlagene Therapie auch ablehnen. Sie verpflichten sich jedoch, ärztlich empfohlene Massnahmen zu Förderung Ihrer Gesundheit zu unterstützen. Anregungen zu Art und Qualität der Behandlung sind immer willkommen.

Bei allen medizinischen Problemen wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt. Ihr Hausarzt ist zuständig für die überweisung zum Spezialisten. In Ausnahmefällen (z.B. frauenärztliche und augenärztliche Untersuchungen) können Sie weiterhin direkt Ihren Spezialisten konsultieren. Die entsprechenden Bestimmungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse. Haben Sie während der Ferien oder in einem Notfall einen anderen Arzt konsultiert, so sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Hausarzt mitzuteilen.

Einen Kassenwechsel können Sie, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, vornehmen. Ihren Hausarzt müssen Sie dabei nicht wechseln. Und wenn Sie sich für eine Partnerkasse der hawadoc entscheiden, können Sie sogar weiterhin von den Vorteilen des Hausarztmodells profitieren.

Datenschutz und Weitergabe von Daten
Mit dem Einritt in das Hausarztsystem haben Sie sich bereit erklärt, Ihrem Hausarzt in alle Behandlungsdaten Einblick zu geben. Mit dem Ziel, die Qualität der medizinischen Leistung ständig zu verbessern und gleichzeitig die Kosten zu stabilisieren, werden in unserem Hausarztsystem alle Behandlungsdaten zentral erfasst und ausgewertet. Angaben zu Gesundheitszustand, Diagnose, Therapie und Kosten sind dazu von grosser Bedeutung. Diese Daten werden zentral von unserer ärzteeigenen Betriebsgesellschaft, der hawadoc AG, unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erfasst und ausgewertet. über Sie gesammelte persönliche Daten können Sie einsehen.